AGB 155. KLS
SPIELBEDINGUNGEN
Das Spiel 155. KlassenLotterieSüd (im Folgenden „KLS-Spiel“) sowie die Spielergänzungen werden von der European Lotto and Betting Ltd (im Folgenden ELBL) veranstaltet. ELBL ist ein staatlich lizenzierter Buchmacher mit Sitz in Malta, dessen Hauptgeschäft die Annahme von Wetten auf den Ausgang von Lotterien ist. ELBL hält u.a. eine Glücksspiellizenz ausgestellt von der Malta Gaming Authority (Lizenznummer 609/2018 und 475/2018). ELBL hält u.a. eine Glücksspiellizenz, ausgestellt von der Regierung von Gibraltar (Lizenz Nr. RGL 066) und der britischen Glücksspielkommission (Lizenz Nr. 038991-R-319408-016). ELBL vermittelt keine Spielscheine staatlicher Lotterien, sondern veranstaltet Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Eine Wette auf den Ausgang von folgenden Lotterien wird im Folgenden als „Los“ bezeichnet:
• 155. SKL-Lotterie, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „SKL-Basislotterie“
• Jokerspiel EURO-JOKER, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „Euro-Joker-Basislotterie“
• Jokerspiel TRAUM-JOKER, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „Traum-Joker-Basislotterie“
Teil A: Spiel 155. KlassenLotterieSüd
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
(1) Die Teilnahme am KLS-Spiel richtet sich ausschließlich nach dem Spielplan und diesen Spielbestimmungen.
(2) Das KLS-Spiel beginnt am 01.06.2024 und läuft über sechs Monate bis zum 30.11.2024. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges Loszertifikat benötigt.
(3) Die Losauflage umfasst 5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 5.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum 3.278.782 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.908.410.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Klassen 45,61%.
(4) Die Lose können auf ganze Lose oder auf Losanteile im Wert von je 10% erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.
(5) Der Verkauf der Lose erfolgt durch Dienstleister im Namen und auf Rechnung von ELBL in Form von Loszertifikaten. Dabei können mehrere gespielte Losnummern mit den jeweiligen Anteilen auf ein Loszertifikat zusammengefasst sein.
(6) Mit der Versendung eines Loszertifikats unterbreitet der Dienstleister ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Der Spielvertrag wird zwischen ELBL und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank von ELBL als gewinnberechtigt gespeichert ist und die
Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen wird (§2). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung dieses Nachweises.
(7) Die Loszertifikate werden in der Regel für jede Klasse gesondert ausgegeben. Der betreuende Dienstleister bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Loszertifikat (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell
gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 6 Abs. 2). Entsprechend soll er dem Spielteilnehmer auch die erneute Beteiligung für das nachfolgende KLS-Spiel anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.
(8) Spielteilnehmer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika sind von der Teilnahme ausgeschlossen. ELBL kann die Liste der Länder, von denen eine Spielteilnahme ausgeschlossen ist (es gilt der Wohnsitz), jederzeit ändern.
(9) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht.
(10) Der Spielteilnehmer hat dem Dienstleister Veränderungen des Namens, der Adresse oder beim Konto unverzüglich mitzuteilen. Schäden oder Nachteile, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Spielteilnehmer zu tragen.
§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger
(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen, sind nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei der Bestellung von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne diese Angaben ist eine Spielteilnahme nicht möglich.
(2) ELBL und ihre Dienstleister sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe des Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Zu diesem Zweck werden der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt. Eine Bonitätsprüfung und eine weitere Übermittlung personenbezogener Daten findet nicht statt. Die Anfrage wird zum Zweck der Abrechnung mit der ELBL und gegebenenfalls den Melderegistern für den dafür erforderlichen Zeitraum gespeichert.
(3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz 2 geschilderte Verfahren erbracht werden, kann der Spielinteressent den Nachweis seiner Volljährigkeit durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.
(4) Erfolgt der Erwerb von Loszertifikaten im persönlichen Kontakt, sind die Dienstleister in Zweifelsfällen zur Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Spieleinsatz auf ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, auf jeden einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat.
(2) Die Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt auf ein Konto des Dienstleisters. Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei dem Dienstleister eingegangen ist bzw. seinem Konto gutgeschrieben wurde und er hiervon Kenntnis erlangen konnte. Der Spieleinsatz gilt ferner als rechtzeitig bezahlt, wenn der Dienstleister zum Einzug des Spieleinsatzes von
einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Spieleinsatzes nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat. Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Für Lose, die erst nach Spielbeginn erworben werden, ist der Spieleinsatz sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 6 Abs. 2).
(4) Hat der Spielteilnehmer den Dienstleister zum Einzug des Lospreises ermächtigt, so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten.
(5) Bei verspäteter Zahlung ist der Dienstleister an sein/ ihr Losangebot nicht mehr gebunden. Nimmt er/sie die Zahlung dennoch an, ist das Los ab dem auf den Zahlungseingang folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage) gewinnberechtigt.
(6) Erfolgt die Zahlung des Spieleinsatzes im SEPA-Lastschriftverfahren, verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Werktag (ohne Samstage). Die Vorabankündigung über den Bankeinzug des Spieleinsatzes erfolgt per Brief oder per E-Mail.
(7) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/ oder mehreren Losanteilen am Spiel teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes: Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben, die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge), c) auf Lose mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt.
(8) Kosten und Aufwendungen für Amtliche Gewinnlisten einschließlich Porto gehen zu Lasten des Spielteilnehmers und können von der Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Der Dienstleister ist berechtigt, insoweit mit dem Spielteilnehmer eine Servicepauschale zu vereinbaren. Im Rahmen der Servicepauschale können mit dem Spielteilnehmer auch etwaige weitere Leistungen vereinbart werden. Diese Kosten und Aufwendungen sowie eine etwaige Servicepauschale sind nicht Bestandteil des Lospreises.
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
(1) Alle Ziehungen der SKL-Basislotterie finden unter Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden auf Anfrage mitgeteilt.
(2) Bei Geldgewinnen zahlt ELBL dem Spielteilnehmer stets den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten hätte, hätte er mit der gleichen Losnummer und -teilung direkt an der SKL-Basislotterie teilgenommen. Die Show- und Eventgewinne aus der SKL-Basislotterie werden nicht von ELBL angeboten, da die Ziehungsergebnisse dieser Gewinne nicht auf Losnummernbasis veröffentlicht werden.
(3) Die Gewinnermittlung im KLS-Spiel erfolgt über einen Abgleich der bei ELBL zur jeweiligen Ziehung gewinnberechtigt registierten Lose mit dem jeweiligen Ziehungsergebnissen der SKL-Basislotterie.
(4) Im Gewinnfalle erhält der Spielteilnehmer vom Dienstleister eine Gewinnbenachrichtigung. Darüber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern des KLS-Spiels in der monatlichen Gewinnliste von ELBL bekannt gegeben, die beim Dienstleister eingesehen oder erworben werden kann. Die Veröffentlichungen von ELBL (z.B. digitale Gewinnliste, Fernsehen, Videotext, Presse und Internet) sind ohne Gewähr.
§ 5 Gewinnauszahlung
(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die Rücksendung der formellen Auszahlungsverfügung, die der Gewinnbenachrichtigung durch den Dienstleister beiliegt und bestimmte Überprüfungsangaben ausführen. Alle angeforderten und erforderlichen Dokumente müssen vom Spielteilnehmer spätestens 24 Wochen nach dem Datum des Wettereignisses bereitgestellt werden, andernfalls verfällt der Gewinn.
(2) Die im Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden dem Spielteilnehmer von seinem betreuenden Dienstleister entweder unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Spieleinsatz für nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose (vgl. § 6) verrechnet.
(3) Geldgewinne bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden vom Dienstleister, Geldgewinne von mehr als 1.000.000 € sowie die Zeitrentengewinne werden von der ELBL ausgezahlt. Sach- und Goldgewinne können auf Wunsch von ELBL auch in bar ausbezahlt werden. Die Sachgewinne werden von ELBL in Abstimmung mit dem Gewinner beschafft und an diesen übermittelt, die Goldgewinne werden vom Dienstleister beschafft und zugestellt. Der Gewinnbetrag ist der im Gewinnplan des KLN-Spieles ausgewiesene Wert[NP1] .
(4) Im Falle eines Zeitrentengewinns kann ELBL dem Kunden eine „Cash Option“ als zusätzliche Gewinnauszahlungsart anbieten. In diesem Fall wird der Gewinn in einer Summe ausgezahlt, wobei diese Summe 65% des Betrages einer Annuitäten-Auszahlung beträgt. Die Wahl der Auszahlungsart obliegt dem Kunden.
(5) Zeitrentengewinne werden von der ELBL ausgezahlt und sind nicht vererbbar.
(6) Die Namen der Spielteilnehmer und Gewinner werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.
(7) Gewinne sind in vielen Ländern steuerfrei bzw. nicht steuerbar. Der Spielteilnehmer ist in erster Linie für die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben verantwortlich. Für den Fall, dass ELBL in Bezug auf die Gewinne eines Spielteilnehmers irgendwelche Steuern, Gebühren oder Abgaben direkt an die Behörden eines Landes zu zahlen hat, sind ELBL und der Dienstleister berechtigt, diese vom Konto des Spielteilnehmers abzubuchen bzw. entsprechend vom Spielteilnehmer zu fordern.
§ 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung
(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus dem Spiel aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags wiederum an dem darauf folgenden Freitag aus. Losnummern, die bei Sonderziehungen einen Gewinn erzielen, sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum 30.11.2024 im Spiel.
(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter am Spiel teilnehmen kann, soll ihm sein Dienstleister unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer immer frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt ab dem nächsten Ziehungstag der laufenden Klasse teil. Auf Wunsch des Spielteilnehmers wird der Spieleinsatz für das Folgelos mit dem vorher erzielten Gewinn verrechnet.
§ 7 Haftung/Beschwerdeverfahren
(1) ELBL und ihre Dienstleister haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Druck-, Kommunikations- und Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten eines Vermittlers oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Erfolgt die Zahlung des Lospreises auf ein Konto des Dienstleisters, entstehen Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der Verwahrung von Spieleinsätzen seitens des Spielteilnehmers nur gegenüber dem betreffenden Dienstleister. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen eines Dienstleisters, die in diesen Spielbedingungen nicht vorgesehen sind, sind für ELBL nicht verbindlich.
(3) Für Reklamationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Dienstleister direkt oder kontaktieren Sie ELBL unter: Telefon 0044 2038597294, E-Mail info@elbl.info .
Teil B: Spielergänzungen
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
(1) In Verbindung mit dem KLS-Spiel führt die ELBL vom 01.06.2024 bis 30.11.2024 die Spielergänzungen die Spiele EuroJoker (im Folgenden „EuroJoker-Spiel“) und TraumJoker (im Fogenden „TraumJoker-Spiel“) durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Spielergänzungsrunde. Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser Spielbedingungen auch für Teil B.
(2) Abweichend von Teil A § 3 Abs. 5 beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme bei Zahlungseingang bis zum 15. eines Monats ab dem auf den Zahlungseingang folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage). Geht die Zahlung nach dem 15. eines Monats, spätestens jedoch am vorletzten Werktag ohne Samstage vor Ende des Monats ein, beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme am 1. des nächstfolgenden Monats. Ansonsten beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme ab dem auf die Zahlung folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage).
(3) Die Losauflagen umfassen jeweils 5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 5.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum beim EuroJoker-Spiel 1.955.345Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 141.370.000 €, beim TraumJoker-Spiel 3.497.420 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme auf der Grundlage des gedruckten Spielplans von 65.490.000 €. Wöchentliche Ziehungen des EuroJoker-Spiels werden an jedem Sonntag, monatliche Ziehungen werden an jedem letzten Sonntag des Monats durchgeführt. Die Jubiläumsziehungen beim EuroJoker-Spiele finden an den entsprechenden Tagen der Millionen-Montags-Ziehung des Millionenspiels statt. Die Gewinnkategorien der TraumJoker-Spiele werden gesondert bekanntgegeben. Der Spielplan wird ergänzt durch weitere Gewinne, die monatlich geändert werden können. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beim EuroJoker-Spiel 47,12 % und beim TraumJoker-Spiel 43,66%.
(4) Spielergänzungslose sind nicht in Losanteilen aufgelegt.
(5) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an der jeweiligen Spielergänzung nicht aus.
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Spieleinsatz beträgt beim EuroJoker-Spiel 10 € und beim TraumJoker-Spiel 5 € pro Monat. Abweichend vom KLS-Spiel ist bei den Spielergänzungen die Teilnahme auch an einzelnen Runden möglich. Teil A § 3 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.
(2) Teil A § 3 Abs. 7 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen zuerst auf Spieleinsätze für die das KLS-Spiel angerechnet werden, dann auf die Lose des EuroJoker-Spiels und schließlich auf die Lose des TraumJoker-Spiels.
(3) Bei den Geldpreisen handelt es sich um eine Zusatzverlosung durch EU Lotto. Die Gewinnermittlung der Geldpreise im EuroJoker-Spiel und TraumJoker-Spiel erfolgt mittels eines proprietären Zufallszahlengenerators, der von einem unabhängigen Testlabor zertifiziert wurde.