{"id":284,"date":"2019-09-24T09:17:47","date_gmt":"2019-09-24T09:17:47","guid":{"rendered":"https:\/\/qa.klassenlotterie.com\/?page_id=284"},"modified":"2023-11-16T10:42:47","modified_gmt":"2023-11-16T10:42:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/rl\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 Veranstalter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Spiel \u201eRentenLotterie\u201c (im Folgenden \u201eRentenLotterie-Spiel\u201c) wird von der European Lotto and Betting Limited (im Folgenden \u201eELBL\u201c) veranstaltet. ELBL ist ein staatlich lizenzierter Buchmacher mit Sitz in Malta, dessen Hauptgesch\u00e4ft die Annahme von Wetten auf den Ausgang von Lotterien ist. ELBL h\u00e4lt u.a. eine Gl\u00fccksspiellizenz ausgestellt von der Malta Gaming Authority (Lizenznummer 609\/2018 und 475\/2018). ELBL vermittelt keine Spielscheine staatlicher Lotterien, sondern veranstaltet Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Eine Wette auf den Ausgang der NKL-Rentenlotterie als Basislotterie, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der L\u00e4nder mit Sitz in Hamburg und M\u00fcnchen (Deutschland), wird im Folgenden als \u201eLos\u201c bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Teilnahmevoraussetzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Teilnahme von Minderj\u00e4hrigen an Gl\u00fccksspielen ist nach dem Gesetz nicht zul\u00e4ssig. Aus diesem Grunde hat der Spielinteressent wahrheitsgem\u00e4\u00df seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Adresse anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die ELBL und ihre Dienstleister sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe des Spielinteressenten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zu dieser Vollj\u00e4hrigkeitspr\u00fcfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils ben\u00f6tigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Dem jeweiligen Dienstleister werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten \u00fcbermittelt. Eine Bonit\u00e4tspr\u00fcfung und eine weitere \u00dcbermittlung personenbezogener Daten finden nicht statt. Der jeweilige Dienstleister wird die Anfrage zum Zweck der Abrechnung mit der ELBL und gegebenenfalls den Melderegistern f\u00fcr den daf\u00fcr erforderlichen Zeitraum speichern.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Kann die Vollj\u00e4hrigkeit nicht mit einem Verfahren gem\u00e4\u00df Abs. 2 best\u00e4tigt werden, wird der Spielinteressent hier\u00fcber unverz\u00fcglich informiert. Der Spielinteressent kann dann den Nachweis seiner Vollj\u00e4hrigkeit auf andere geeignete Weise erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Sofern zur Anbahnung und zum Abschluss des Vertrags ein pers\u00f6nlicher Kontakt mit Mitarbeitern des Dienstleisters erfolgt, sind diese zur Sicherstellung des Teilnahmeverbots Minderj\u00e4hriger berechtigt und verpflichtet, in Zweifelsf\u00e4llen die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments oder einer notariell beglaubigten Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Organisation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das RentenLotterie-Spiel wird gem\u00e4\u00df dem Gewinnplan \u00fcber einen Zeitraum von 4 Wochen in 4 Klassen von jeweils einer Woche durchgef\u00fchrt. Das RentenLotterie-Spiel beginnt am 1. eines Kalendermonats mit der 1. Ziehung der 1. Klasse und endet nach 4 Wochen am 28. des Kalendermonats mit der 7. Ziehung der 4. Klasse. Nach Beendigung eines RentenLotterie-Spiels beginnt die folgende RentenLotterie jeweils am 1. des darauf folgenden Kalendermonats.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Es werden 3.000.000 Lose aufgelegt, die als Basis- oder Superlose ausgegeben werden. Auf diese Lose fallen insgesamt 200 Rentengewinne und 900.000 Bonuslosgewinne. Die Rentengewinne werden im Falle des Gewinns mit einem Basislos \u00fcber 5 Jahre und im Falle des Gewinns mit einem Superlos \u00fcber 10 Jahre monatlich ausbezahlt. Bonuslose werden im Fall des Gewinns mit einem Basislos als Basislos und im Falle des Gewinns mit einem Superlos als Superlos ausgegeben. Die Gesamtgewinnsumme betr\u00e4gt 17.460.00 \u20ac bei Teilnahme mit einem Basislos und 34.920.000 \u20ac bei Teilnahme mit einem Superlos. Die planm\u00e4\u00dfige Aussch\u00fcttungsquote betr\u00e4gt einschlie\u00dflich der Bonuslosgewinne 58,20 %.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Jedes Los tr\u00e4gt eine 7-stellige Nummer zwischen 0.000.001 und 3.000.000.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Spieleinsatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Lospreis pro RentenLotterie-Spiel betr\u00e4gt 10,00 \u20ac f\u00fcr ein Basislos und 20,00 \u20ac f\u00fcr ein Superlos.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Kosten f\u00fcr Gewinnlisten einschlie\u00dflich Porto gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Losvertrieb und Spielteilnehmerverzeichnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lose werden von Dienstleistern im Namen und f\u00fcr Rechnung der ELBL vertrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Angaben des Spielteilnehmers gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 sowie seine Zahlungsinformationen und das ihm zugeteilte Losnummer werden vom Dienstleister in einem Verzeichnis registriert.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Spielteilnehmer hat dem Dienstleister \u00c4nderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverz\u00fcglich mitzuteilen. Sch\u00e4den, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, hat der Spielteilnehmer zu tragen. \u00a7 12 Abs. 3 gilt bei Sch\u00e4den des Spielteilnehmers entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Ein Los kann f\u00fcr eine oder bis zu 12 RentenLotterie-Spiele ausgestellt werden. Es gelten der jeweils g\u00fcltige Gewinnplan und die jeweils g\u00fcltigen Spielbedingungen. \u00c4ndern sich der Gewinnplan und\/oder die Spielbedingungen innerhalb des auf dem Los gekennzeichneten G\u00fcltigkeitszeitraums, \u00fcbersendet der Dienstleister dem Spielteilnehmer den neuen Gewinnplan und die neuen Spielbedingungen. Diese gelten als vereinbart, wenn der Spielteilnehmer nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Dienstleister jeweils gesondert hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) \u00dcber das bestellte Los ist der Dienstleister berechtigt, ein Los-Zertifikat auszustellen und es dem Spielteilnehmer zuzusenden. Das Los-Zertifikat kann f\u00fcr mehrere RentenLotterie-Spiele und f\u00fcr mehrere Losnummern ausgestellt werden. F\u00fcr Los-Zertifikate gelten diese Spielbedingungen entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Lose k\u00f6nnen vorbehaltlich der gl\u00fccksspielrechtlichen Erlaubnis als \u201evirtuelle Lose\u201c vertrieben werden. Die Losnummern sind dann nur in der Datenbank der ELBL gespeichert, werden dem Spielteilnehmer aber formlos mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Ein Anspruch auf Spielteilnahme mit einer bestimmten Losnummer zu einer Klasse besteht nicht. Die ELBL ist aber bei Losnummernw\u00fcnschen vermittelnd behilflich.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen besteht kein Widerrufsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Losbezahlung und Spielvertrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Spielvertrag kommt zwischen der ELBL und dem Spielteilnehmer f\u00fcr jedes RentenLotterie-Spiel gesondert und nur mit rechtzeitiger (Abs. 3) Bezahlung des Lospreises in voller H\u00f6he (Abs. 7 bis Abs. 9) und Speicherung des Loskaufs zustande.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zur gewinnberechtigten Spielteilnahme an allen Ziehungen einer Klasse muss a) bei einem Dienstleister ein Los gekauft und der Lospreis f\u00fcr dieses Los rechtzeitig (Abs. 3) und in voller H\u00f6he (Abs. 5 und Abs. 6) bezahlt werden, und zwar je nach Anforderung des Dienstleisters auf ein Konto der ELBL oder des Dienstleisters, und b) der Loskauf in der Datenbank der ELBL vor Beginn der 1. Ziehung dieser Klasse gespeichert sein.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Rechtzeitig bezahlt ist der Lospreis, wenn bis sp\u00e4testens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor Beginn eines RentenLotterie-Spiels a) der Lospreis bar oder per \u00dcberweisung in die Verf\u00fcgungsmacht der ELBL bzw. des Dienstleisters gelangt ist und die ELBL bzw. der Dienstleister davon Kenntnis erlangen konnte, b) ein Scheck \u00fcber den Lospreis dem Dienstleister vorliegt und die Einl\u00f6sung des Schecks nicht scheitert aus Gr\u00fcnden, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat, c) die ELBL bzw. der Dienstleister zum Einzug des Lospreises von einem der Verf\u00fcgungsmacht des Spielteilnehmers unterliegen- den Konto erm\u00e4chtigt wird und der Einzug des Lospreises nicht scheitert oder sich verz\u00f6gert aus Gr\u00fcnden, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat, oder die Gutschrift r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird, weil der Spielteilnehmer dem Einzug nachtr\u00e4glich widerspricht. F\u00fcr Kreditkarten gilt diese Bestimmung entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Nach dem in Abs. 3 genannten Zeitpunkt beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme ab dem Tage der 1. Ziehung der 2. Klasse, wenn der Lospreis bis sp\u00e4testens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor dieser Ziehung bezahlt wurde und der Spielteilnehmer keine andere Bestimmung getroffen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Nach dem in Abs. 4 genannten Zeitpunkt beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme ab dem Tage der 1. Ziehung des n\u00e4chstfolgenden RentenLotterie-Spiels, wenn der Lospreis bis sp\u00e4testens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor dieser Ziehung bezahlt wurde und der Spielteilnehmer keine andere Bestimmung getroffen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Erfolgt die Zahlung des Spieleinsatzes im SEPA-Lastschriftverfahren, verk\u00fcrzt sich die Frist f\u00fcr die Vorabank\u00fcndigung (Pre-Notification) auf einen Werktag (ohne Samstage). Die Vorabank\u00fcndigung \u00fcber den Bankeinzug des Spieleinsatzes erfolgt per Brief oder per E-Mail.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Soll mit mehreren Losnummern an einem RentenLotterie-Spiel teilgenommen werden und wird nicht der Gesamtpreis der Lose bezahlt, so wird der gezahlte Betrag jeweils auf die Lose mit den niedrigsten Losnummern verrechnet. Superlose haben dabei Vorrang vor Basislosen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Sofern ein Los auf mehrere RentenLotterie-Spiele ausgestellt wird, ist der Lospreis pro RentenLotterie-Spiel nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 6 zu bezahlen. Dem Spielteilnehmer bleibt es unbenommen, den Lospreis f\u00fcr mehrere oder s\u00e4mtliche RentenLotterie-Spiele des auf dem Los genannten G\u00fcltigkeitszeitraums im Voraus zu bezahlen. Wird der Gesamtpreis nicht vollst\u00e4ndig bezahlt, so wird der gezahlte Betrag zun\u00e4chst auf die n\u00e4chstfolgende RentenLotterie und sodann die jeweils folgende RentenLotterie-Spiel angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Wird bei einer Teilnahme mit mehreren Losnummern \u00fcber mehrere RentenLotterie-Spiele der Gesamtpreis der Lose nicht vollst\u00e4ndig bezahlt, so wird der gezahlte Betrag auf alle Losnummern nach Ma\u00dfgabe von Abs. 7 zun\u00e4chst auf das n\u00e4chstfolgende RentenLotterie-Spiel und sodann die jeweils folgende RentenLotterie-Spiele angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Bei unvollst\u00e4ndiger Lospreiszahlung verwahrt die ELBL bzw. der Dienstleister den Teil des gezahlten Betrages, der f\u00fcr die Verrechnung mit einer Losnummer nicht ausreicht. Der Betrag kann auf nachfolgende Losbestellungen verrechnet werden oder wird nach Anforderung des Spielteilnehmers bei der ELBL bzw. beim Dienstleister zur\u00fcckgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Spielfortsetzung, -beendigung und -\u00fcbertragung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Jedes Los gilt maximal f\u00fcr den Zeitraum, auf den es ausgestellt wird. Der Dienstleister wird dem Spielteilnehmer grunds\u00e4tzlich Lose f\u00fcr die n\u00e4chstfolgende(n) RentenLotterie-Spiel(e) anbieten, und zwar entsprechend den von ihm gespielten Losen, es sei denn, der Spielteilnehmer hat etwas anderes erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Spielteilnahme kann durch den Spielteilnehmer oder durch die ELBL zum Ende jedes RentenLotterie-Spiels beendet werden, es sei denn, der Spielteilnehmer hat den Lospreis f\u00fcr ein auf mehrere RentenLotterie-Spiele ausgestelltes Los gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 8 oder Abs. 9 ganz oder teilweise im Voraus gezahlt. In diesem Fall kann die Spielteilnahme zum Ende des letzten RentenLotterie-Spiels beendet werden, f\u00fcr die der Lospreis in voller H\u00f6he gezahlt wurde. Die ELBL kann die Spielteilnahme vor dem Ende des G\u00fcltigkeitszeitraums k\u00fcndigen, wenn das Spiel im Laufe dieses Zeitraums eingestellt oder unterbrochen wird oder wenn der Spielteilnehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 4 einem neuen Gewinnplan oder neuen Spielbedingungen widerspricht. Die K\u00fcndigung durch den Spielteilnehmer oder die ELBL aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Spielteilnahme wird ein zuviel gezahlter Lospreis zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die \u00dcbertragung der Anspr\u00fcche aus dem Spielvertrag bedarf der Zustimmung des Dienstleisters. Die Zustimmung wird erteilt und der neue Anspruchsinhaber gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 registriert, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen des \u00a7 2 erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Gewinnermittlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bei Geldgewinnen zahlt die ELBL dem Spielteilnehmer den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten h\u00e4tte, h\u00e4tte er mit der gleichen Losnummer und -art direkt an der NKL-Rentenlotterie teilgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Alle Ziehungen der NKL-Rentenlotterie als Basislotterie finden unter amtlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vorab festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Gewinnermittlung erfolgt \u00fcber einen Abgleich der bei ELBL zur jeweiligen Ziehung gewinnberechtigt registrierten Lose mit den jeweiligen Ziehungsergebnissen der NKL-Rentenlotterie als Basislotterie in Form von 1- oder 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern. Bei Rentengewinnen werden 7-stellige, bei Bonuslosgewinnen werden 1-stellige Gewinnnummern gezogen. Pro Gewinnstufe kann eine Gewinnnummer nur einmal je Ziehungstag gezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Gewinnermittlung erfolgt mit einem Zufallsgenerator in Hamburg an den im Gewinnplan angegebenen Tagen. Termin- und Orts\u00e4nderungen bleiben vorbehalten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Gewinnlose<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Losnummern, die als Gewinnnummern gezogen werden, bleiben im Spiel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Gewinnbekanntgabe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Im Gewinnfalle erh\u00e4lt der Spielteilnehmer vom Dienstleister eine Gewinnbenachrichtigung. Dar\u00fcber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern des RentenLotterie-Spiels in einer Gewinnliste von ELBL bekannt gegeben, die bei den Dienstleistern eingesehen oder erworben werden kann. Die Gewinnver\u00f6ffentlichungen von ELBL (z. B. digitale Gewinnliste, Fernsehen, Videotext, Presse und Internet) sind ohne Gew\u00e4hr.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die in den Ver\u00f6ffentlichungen genannten monatlichen Rentenbetr\u00e4ge werden im Falle eines Gewinns mit einem Basislos \u00fcber eine Laufzeit von 5 Jahren und im Falle eines Gewinns mit einem Superlos \u00fcber eine Laufzeit von 10 Jahren ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Gewinnauszahlung und Bonuslose<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der auf ein Los entfallene Gewinn steht dem beim Dienstleister f\u00fcr dieses Los registrierten Spielteilnehmer zu.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Rentengewinne werden von der ELBL ausgezahlt und sind nicht vererbbar. Der Gewinn eines Bonusloses berechtigt zur kostenlosen Teilnahme an dem n\u00e4chstfolgenden RentenLotterie-Spiel mit einer dem Spielteilnehmer durch den Dienstleister zugeteilten Losnummer in der Losart, mit der das Bonuslos gewonnen wurde (Basis- oder Superlos). Der Dienstleister wird dem Spielteilnehmer das Bonuslos rechtzeitig \u00fcbersenden. Die Auszahlung des Gegenwertes eines Bonusloses ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs gen\u00fcgt die R\u00fccksendung der formellen Auszahlungsverf\u00fcgung, die der Gewinnbenachrichtigung des Dienstleisters beiliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Gewinne sind in vielen L\u00e4ndern steuerfrei bzw. nicht steuerbar. Der Spielteilnehmer ist in erster Linie f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zahlung von Steuern und Abgaben verantwortlich. F\u00fcr den Fall, dass ELBL in Bezug auf die Gewinne eines Spielteilnehmers irgendwelche Steuern, Geb\u00fchren oder Abgaben direkt an die Beh\u00f6rden eines Landes zu zahlen hat, sind ELBL und der Dienstleister berechtigt, diese vom Konto des Spielteilnehmers abzubuchen bzw. entsprechend vom Spielteilnehmer zu fordern.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs muss ein Spielteilnehmer die formelle Auszahlungsverf\u00fcgung zur\u00fccksenden, die dem Benachrichtigungsschreiben f\u00fcr den Gewinn beigef\u00fcgt ist, und bestimmte \u00dcberpr\u00fcfungsangaben ausf\u00fchren. Alle angeforderten und erforderlichen Dokumente m\u00fcssen vom Spielteilnehmer sp\u00e4testens 24 Wochen nach dem Datum des Wettereignisses bereitgestellt werden, andernfalls verf\u00e4llt der Gewinn. <\/p>\n\n\n\n<p>(6) ELBL kann dem Kunden die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, sich f\u00fcr die \u201cCash Option\u201d zu entscheiden. In diesem Fall wird der Gewinn in einer Summe ausgezahlt, wobei diese Summe 65% des Betrages der im Falle einer Annuit\u00e4ten-Auszahlung ausgezahlten Summe betr\u00e4gt. Die Wahl der Auszahlungsart obliegt dem Spielteilnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Haftung\/Beschwerdeverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die ELBL haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf ihrer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vorvertraglichen oder vertraglichen Verpflichtungen eines Dienstleisters oder eines sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder dem Abschluss des Spielvertrages beruhen. Diese Regelung gilt entsprechend f\u00fcr Sch\u00e4den, die nach Zustandekommen des Spielvertrages durch Fehlfunktion von technischen Einrichtungen entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im \u00dcbrigen haftet die ELBL nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der ELBL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Die Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. Die ELBL haftet in diesem Fall nur f\u00fcr die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Haftungsausschl\u00fcsse gem\u00e4\u00df Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht f\u00fcr die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Spielteilnehmer, die von diesen Spielbedingungen abweichen, sind f\u00fcr die ELBL nicht verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) F\u00fcr Reklamationen und Ausk\u00fcnfte kontaktieren Sie bitte den Dienstleister direkt oder kontaktieren Sie ELBL unter: Telefon 0044 2038597294, E-Mail <a href=\"mailto:info@elbl.info\">info@elbl.info<\/a> .<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Spielgeheimnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Namen der Gewinner werden auf Wunsch der Gewinner geheim gehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Veranstalter Das Spiel \u201eRentenLotterie\u201c (im Folgenden \u201eRentenLotterie-Spiel\u201c) wird<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":285,"parent":138,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-284","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/284","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=284"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/284\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2955,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/284\/revisions\/2955"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/138"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/285"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/klassenlotterie.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=284"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}