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AGB

AGB 153. KLN

SPIELBEDINGUNGEN „153. KlassenLotterieNord“ vom 1. April 2024  bis zum 31. März 2025

Teil 1: Hauptspiel mit Spielergänzung MillionenJoker

§ 1 Veranstalter

Das Spiel „153. KlassenLotterieNord “ (im Folgenden „KLN-Spiel“) wird von European Lotto and Betting Limited (im Folgenden „ELBL“) veranstaltet. ELBL ist ein staatlich lizenzierter Buchmacher mit Sitz in Malta, dessen Hauptgeschäft die Annahme von Wetten auf den Ausgang von Lotterien ist. ELBL hält u.a. eine Glücksspiellizenz ausgestellt von der Malta Gaming Authority (Lizenznummer 609/2018 und 475/2018). ELBL vermittelt keine Spielscheine staatlicher Lotterien, sondern veranstaltet Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Eine Wette auf den Ausgang von folgenden Lotterien wird im Folgenden als „Los“ bezeichnet:

  • 153. NKL-Lotterie, veranstaltet von der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München), im Folgenden „NKL-Basislotterie“
  • Spielergänzung Millionen-Joker, veranstaltet von der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München), im Folgenden „Millionen-Joker-Basislotterie“
  • Extra-Joker, veranstaltet von der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München), im Folgenden „Renten-Joker-Basislotterie“.
  • RentenJoker-Geldpreis-Spiel, durchgeführt von EU Lotto Ltd mit Sitz in Gibraltar  unter Vewendung eines von einem unabhängigen Testlabor geprüften Zufallsgenerators.

Der Begriff „Kauf eines Loses“ oder ähnliche Referenzen sind entsprechend auszulegen und bedeutet die Platzierung einer Wette auf den Ausgang einer der oben genannten Basislotterien, je nach Kontext.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen ist nach dem Gesetz nicht zulässig. Aus diesem Grunde muss jeder Spielinteressent, der/die ein Los kaufen möchte (im Folgenden „Spielinteressent“ oder „Spielteilnehmer“), zuerst wahrheitsgemäß seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Adresse angeben (und nachweisen). Beim Kauf eines Loses stimmt der Spielteilnehmer diesen Spielbedingungen zu, die für alle Spielteilnehmer des KLN-Spiels gelten.

(2) ELBL und ihre Dienstleister haben das Recht, die Altersangabe des Spielinteressenten zu überprüfen. Anerkannte Verfahren, einschließlich der Verwendung von Drittanbietern und automatisierten Systemen, können von ELBL und/oder seinen Dienstleister zum Zwecke der Altersüberprüfung verwendet werden. ELBL und/oder seine Dienstleister können den Spielinteressenten außerdem bei Bedarf auffordern, einen Altersnachweis in einer Art und Weise zu erbringen, die sie für angemessen halten.

(3) Jegliche Daten, die ELBL und/oder seine Dienstleister von einem Spielinteressenten erheben oder einem Spielinteressenten gehören, können gespeichert, verarbeitet und/oder an Dritte weitergegeben werden, wenn dies erforderlich ist. Zu diesen Daten können unter anderem personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Spielinteressenten sowie Zahlungsinformationen gehören.

(4) ELBL ermächtigt seine Dienstleister, sich an Spielinteressenten zu wenden und ELBL mit diesen Spielinteressenten Verträge gem.  dieser Spielbedingungen anzubahnen. Der Dienstleister kann verlangen, dass der Spielinteressent offizielle Identitäts- und andere persönliche Dokumente (gegebenenfalls notariell beglaubigt) vorlegt, um das Alter und andere persönliche Angaben des Spielinteressenten zu verifizieren und die fortlaufende Einhaltung von ELBL in Verbindung mit diesem Angebot sicherzustellen.

§ 3 Organisation

(1) Das KLN-Spiel wird gemäß dem Gewinnplan der 153. NKL-Basislotterie über einen Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Monaten durchgeführt. Jeder Spiel-Monat wird als „Klasse“ bezeichnet, wobei in jeder Klasse tägliche Ziehungen stattfinden. Siehe § 11 Abs. 3.

(2) Es werden 5.000.000 Lose aufgelegt. Auf diese Lose fallen insgesamt 3.469.280 Geldgewinne, bis zu 6 zusätzliche Jackpots, 50 Goldgewinne und 1.001 Sachgewinne.

(3) Zu jeder Klasse werden ganze Lose (1/1), halbe Lose (1/2), Viertellose (1/4), Achtellose (1/8) und Sechzehntellose (1/16) ausgegeben. Jedes Los trägt eine 7-stellige Nummer zwischen 0.000.001 und 5.000.000 sowie einen Buchstaben, und zwar beim 1/1-Los: A; beim 1/2-Los: A oder B; beim 1/4-Los: A, B, C oder D; beim 1/8-Los: A, B, C, D, E, F, G oder H; beim 1/16-Los: A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O oder P.

(4) Die Gewinnsumme beträgt 2.094.250.000 €. Dieser Betrag setzt sich aus Geldpreisen in Höhe von 2.015.100.000 €, Goldgewinnen in Höhe von 50.000.000 € und Sachgewinnen in Höhe von 29.150.000 € zusammen. Die feste durchschnittliche Gewinnausschüttungsquote über alle 6 Klassen beträgt 43,63 %.

§ 4 Spieleinsatz

(1) Der Lospreis für jede Klasse beträgt 160,00 € für ein ganzes Los, 80,00 € für ein halbes Los, 40,00 € für ein Viertellos, 20,00 € für ein Achtellos, 10,00 € für ein Sechzehntellos.

(2) Erwirbt ein Spielteilnehmer im Laufe des 153. KLN-Spiels ein bisher von ihm nicht gespieltes Los, so muss der Spielteilnehmer für bereits abgelaufene Klassen den jeweiligen Lospreis auch für die Vorklassen nachbezahlen, ohne an der an den Vorklassen gewinnberechtigt teilgenommen zu haben.

(3) Kosten und Aufwendungen für Amtliche Gewinnlisten einschließlich Porto gehen zu Lasten des Spielteilnehmers und können von der Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Der Dienstleister ist berechtigt, insoweit mit dem Spielteilnehmer eine Servicepauschale zu vereinbaren. Im Rahmen der Servicepauschale können mit dem Spielteilnehmer auch etwaige weitere Leistungen vereinbart werden. Diese Kosten und Aufwendungen sowie eine etwaige Servicepauschale sind nicht Bestandteil des Lospreises.

§ 5 Losvertrieb und Spielteilnehmerverzeichnis

(1) Die Lose werden von Dienstleistern im Namen und für Rechnung der ELBL vertrieben.

(2) Die vollständigen Angaben des Spielteilnehmers gemäß § 2 Abs. 1 sowie seine Zahlungsinformationen und das ihm zugeteilte Los mit Nummer und Buchstabe werden vom Dienstleister mit einer Kundennummer in einem Verzeichnis registriert.

(3) Der Spielteilnehmer hat dem Dienstleister Änderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, hat der Spielteilnehmer zu tragen. § 12 Abs. 3 gilt bei Schäden des Spielteilnehmers entsprechend.

(4) Über das bestellte Los ist der Dienstleister berechtigt, ein Los-Zertifikat auszustellen und es dem Spielteilnehmer zuzusenden. Das Los-Zertifikat kann für mehrere Klassen und für mehrere Losnummern ausgestellt werden. Für Los-Zertifikate gelten diese Spielbedingungen entsprechend.

(5) Vorbehaltlich der regulatorischen Anforderungen können Lose auch als „virtuelle Lose“ vertrieben werden. Dies ist der Fall, wenn ELBL und/oder der Dienstleister anstatt eines physischen Loses bzw. Los-Zertifikates lediglich die Losnummer inklusive Buchstabe als eindeutige Referenznummer von ELBL gespeichert und dem Spielteilnehmer diese mitgeteilt wird.

(6) Ein Anspruch auf Spielteilnahme mit einer bestimmten Losnummer zu einer Klasse besteht nicht. ELBL ist aber bei Losnummernwünschen vermittelnd behilflich.

(7) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht.

§ 6 Losbezahlung und Spielvertrag

(1) Diese Spielbedingungen gelten zwischen ELBL und dem Spielteilnehmer und für alle vom Spielteilnehmer gemäß den folgenden Absätzen mit Zahlung des Lospreises und der Speicherung der Transaktion als bei ELBL gekauft.

(2) Ein Spielteilnehmer ist nur dann zur gewinnberechtigten Spielteilnahme an den Ziehungen der KLN-Klasse berechtigt: a) wenn der Lospreis rechtzeitig in voller Höhe und nach den Vorgaben der Absätzen 3, 5 und 6 dieses Abschnitts 6 bezahlt wurde, oder wie anderweitig festgelegt und dem Spielteilnehmer von ELBL und/oder dem Dienstleister mitgeteilt wurde; und b) wenn die Transaktion vor Beginn der ersten Ziehung dieser Klasse in der ELBL Datenbank gespeichert wurde.

(3) Rechtzeitig bezahlt ist der Lospreis, wenn bis spätestens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor Beginn einer Klasse a) der Lospreis bar, per Postanweisung oder per Überweisung in die Verfügungsmacht von ELBL bzw. des Dienstleisters gelangt ist und ELBL bzw. der Dienstleister davon Kenntnis erlangen konnte, b) ein Scheck über den Lospreis dem Dienstleister vorliegt und die Einlösung des Schecks nicht scheitert aus Gründen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat, c) ELBL bzw. der Dienstleister zum Einzug des Lospreises von einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Lospreises nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat, oder die Gutschrift rückgängig gemacht wird, weil der Spielteilnehmer dem Einzug nachträglich widerspricht. Für Kreditkarten gilt diese Bestimmung entsprechend.

(4) Erfolgt eine vollständige Bezahlung des Lospreises erst nach dem in Abs. 3 definierten Zahlungstermin, beginnt die gewinnberechtigte KLN-Spielteilnahme ab dem Tage der nächstfolgenden Hauptziehung oder der nächstfolgenden Großen Hauptziehung oder der Jackpot Ziehung der 6. Klasse oder des Millionen-Finales.

(5) Bei unvollständiger Lospreiszahlung verwahrt ELBL bzw. der Dienstleister den Teil des gezahlten Betrages, der für die Verrechnung mit einer Losnummer nicht ausreicht. Wird der Lospreis später vollständig gezahlt, gilt Abs. 4 entsprechend. Ansonsten kann der Betrag auf nachfolgende Losbestellungen verrechnet werden oder er wird nach Anforderung des Spielteilnehmers von ELBL bzw. durch den Dienstleister zurückgezahlt.

(6) Erfolgt die Zahlung des Spieleinsatzes im SEPA-Lastschriftverfahren, verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Werktag (ohne Samstage). Die Vorabankündigung über den Bankeinzug des Spieleinsatzes erfolgt per Brief oder per E-Mail.

(7) Soll mit mehreren Losnummern am Spiel teilgenommen werden und wird nicht der Gesamtpreis der Lose bezahlt, so wird der gezahlte Betrag in folgender Rangfolge verrechnet: a) auf ganze Lose, b) auf halbe Lose, c) auf Viertellose, d) auf Achtellose, e) auf Sechzehntellose, soweit der gezahlte Betrag dafür ausreicht und der Spielteilnehmer keine andere Bestimmung getroffen hat. Bei mehreren Losnummern gleicher Losteilung wird der gezahlte Betrag jeweils auf die Lose mit den niedrigsten Losnummern verrechnet. Im Übrigen findet Abs. 5 Anwendung.

§ 7 Spielfortsetzung, -beendigung und -übertragung

(1) Jedes Los gilt nur für die Klasse, auf die es lautet. Zur Fortsetzung der Spielbeteiligung wird der Dienstleister, der das Los für die Vorklasse geliefert hat, dem Spielteilnehmer ein Los mit derselben Nummer und demselben Buchstaben für die folgende Klasse (Erneuerungslos) anbieten. Der Spielteilnehmer ist zur Abnahme des Erneuerungsloses nicht verpflichtet.

(2) Kann die Spielteilnahme mit einem Erneuerungslos trotz rechtzeitiger Bezahlung des Lospreises nicht ermöglicht und kann deswegen die Spielbeteiligung mit der bisherigen Losnummer nicht fortgesetzt werden, hat der Spielteilnehmer Anspruch auf die unentgeltliche Spielteilnahme mit der doppelten Anzahl der ihm zustehenden Lose mit anderen Nummern für alle folgenden Klassen. Es gelten die Haftungsregelungen des § 12 Abs. 1.

(3) Der Dienstleister wird dem Spielteilnehmer der 6. Klasse grundsätzlich Lose für die 1. Klasse des nächsten KLN-Spieles anbieten, und zwar entsprechend den von ihm gespielten Losen. Der Spielteilnehmer ist zur Annahme nicht verpflichtet.

(4) Die Spielteilnahme kann zum Ende jeder Klasse vom Spielteilnehmer beendet werden, und zwar auch dann, wenn der Spielteilnehmer ein Los-Zertifikat oder ein virtuelles Los (gemäß § 5 Abs. 5) mit einem Gültigkeitszeitraum über mehrere Klassen erhalten hat. Die Spielteilnahme kann vor jeder Klasse durch ELBL beendet werden, und zwar auch dann, wenn der Lospreis bereits bezahlt wurde. ELBL bzw. der entsprechende Dienstleister erstatten in diesem Fall den Lospreis.

(5) Die Übertragung der Ansprüche aus diesen Spielvertrag bedarf der Zustimmung des Dienstleisters. Die Zustimmung wird erteilt und der neue Anspruchsinhaber gemäß § 5 Abs. 2 registriert, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen des § 2 erfüllt.

§ 8 Gewinnermittlung

(1) Bei Geldgewinnen zahlt ELBL dem Spielteilnehmer den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten hätte, hätte er mit der gleichen Losnummer und -teilung direkt an der NKL-Basislotterie teilgenommen.

2) Soweit ELBL und/oder dem Dienstleister bekannt, werden dem Spielteilnehmer auf Anfrage die Ziehungsorte und -zeiten der NKL-Basislotterie mitgeteilt. Weder ELBL noch der Dienstleister betreiben die NKL-Basislotterie oder sind anderweitig mit dem Betrieb der NKL-Basislotterie verbunden. Weder ELBL noch der Dienstleister haften in irgendeiner Weise für Angelegenheiten, die sich direkt oder indirekt aus der der NKL-Basislotterie ergeben.

(3) Die Gewinnermittlung im KLN-Spiel erfolgt über einen Abgleich der bei ELBL zur jeweiligen Ziehung gewinnberechtigt registierten Lose mit dem jeweiligen Ziehungsergebnissen der NKL-Basislotterie. Je nach Gewinnrang und Gewinnanzahl werden Gewinnlosnummern durch 1-, 2-, 3-, 4-, 5, -6 oder 7-stelliger Ziffern ausgewiesen. In Gewinnstufen ab 1.000.000 € und Gewinnstufen mit weniger als 5 Gewinnen sowie bei Sachgewinnen werden in der NKL-Basislotterie 7-stellige Gewinnnummern gezogen. In allen anderen Gewinnstufen werden jeweils nur die Endziffern der Gewinnnummern gezogen. Bei Sachgewinnen werden zusätzlich noch die Gewinnbuchstaben gezogen.

(4) Für die Jackpot-Ziehungen der 1. bis 5. Klasse wird in der NKL-Basislotterie zunächst jeweils eine Vorziehung durchgeführt, bei der eine Ziffer aus den Ziffern 0 bis 9 gezogen wird. Wird in diesen Vorziehungen die Ziffer 0 gezogen, so wird direkt im Anschluss eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt und der Jackpot für die nächste Klasse um weitere 10.000.000 € aufgestockt. Wird eine der Ziffern 1 bis 9 gezogen, so wird der in der jeweiligen Jackpot Ziehung zur Verlosung stehende Gewinn auf die Jackpot-Ziehung der Folgeklasse übertragen und dem dort zur Verlosung stehenden Gewinn aufgeschlagen. In der 6. Klasse wird ohne Vorziehung eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt.

§ 9 Gewinnlose

(1) Losnummern des KLN-Spiels, die als Gewinnnummern ermittelt werden, bleiben im Spiel mit Ausnahme der als Gewinnnummern gezogenen Losnummern der 4. Großen Hauptziehungen der 6. Klasse; diese Losnummern scheiden vor dem Tage der nächstfolgenden Großen Hauptziehung oder bei den in der 4. Großen Hauptziehung gezogenen Gewinnnummern vor dem Tage der Jackpot-Ziehung der 6. Klasse aus dem KLN-Spiel aus.

(2) Zur Fortsetzung des KLN-Spiels wird der Dienstleister dem Spielteilnehmer regelmäßig anbieten, mit einem Los mit einer noch im Spiel befindlichen Losnummer teilzunehmen (Anschlusslos).

(3) Der Lospreis für ein Anschlusslos setzt sich zusammen aus dem Preis für die laufende Klasse und die Vorklassen.

(4) Der Spielteilnehmer nimmt ab dem Tage der nächstfolgenden Großen Hauptziehung bzw. der Jackpot-Ziehung der 6. Klasse mit dem Anschlusslos an dem KLN-Spiel teil, wenn die Bezahlung des Lospreises gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 3 vor dieser Ziehung erfolgt und gespeichert ist.

§ 10 Gewinnbekanntgabe

(1) Im Gewinnfalle erhält der Spielteilnehmer vom Dienstleister eine Gewinnbenachrichtigung. Darüber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern und Gewinnbuchstaben des KLN-Spiels in der monatlichen Gewinnliste von ELBL bekannt gegeben, die beim Dienstleister eingesehen oder erworben werden kann. Die Veröffentlichungen von ELBL (z.B. digitale Gewinnliste, Fernsehen, Videotext, Presse und Internet) sind ohne Gewähr.

(2) Die in den Veröffentlichungen genannten Geld- und Goldgewinne beziehen sich auf ganze Lose mit Ausnahme der Sachgewinne, die ungeteilt auf die jeweils 7-stellige Losnummer, einschließlich des gezogenen Buchstabens, fallen. Der Spielteilnehmer erhält als Gewinn den entsprechenden Gewinnbetrag. Spielteilnehmer, die Losanteile erworben haben, erhalten entsprechende Anteile der Gewinne.

§ 11 Gewinnauszahlung

(1) Der auf ein Los entfallene Gewinn steht dem beim Dienstleister für dieses Los registrierten Spielteilnehmer zu.

(2) Die im KLN-Gewinnplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden dem Spielteilnehmer vom Dienstleister entweder unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Lospreis für nachfolgende Klassen sowie gegebenenfalls Anschlusslose (vgl. § 9 Abs. 2 und Abs. 3) verrechnet.

(3) Geldgewinne bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden vom Dienstleister, Geldgewinne von mehr als 1.000.000 € sowie die Sachgewinne von ELBL ausgezahlt. Sach- und Goldgewinne können auf Wunsch von ELBL auch in bar ausbezahlt werden. Die Sachgewinne werden von ELBL in Abstimmung mit dem Gewinner beschafft und an diesen übermittelt, die Goldgewinne werden vom Dienstleister beschafft und zugestellt. Der Gewinnbetrag ist der im Gewinnplan des KLN-Spieles ausgewiesene Wert.

(4) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs muss ein Spielteilnehmer die formelle Auszahlungsverfügung zurücksenden, die dem Benachrichtigungsschreiben für den Gewinn beigefügt ist, und bestimmte Überprüfungsangaben ausführen. Alle angeforderten und erforderlichen Dokumente müssen vom Spielteilnehmer spätestens 24 Wochen nach dem Datum des Wettereignisses bereitgestellt werden, andernfalls verfällt der Gewinn.

(5) Gewinne sind in vielen Ländern steuerfrei bzw. nicht steuerbar. Der Spielteilnehmer ist in erster Linie für die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben verantwortlich. Für den Fall, dass ELBL in Bezug auf die Gewinne eines Spielteilnehmers irgendwelche Steuern, Gebühren oder Abgaben direkt an die Behörden eines Landes zu zahlen hat, sind ELBL und der Dienstleister berechtigt, diese vom Konto des Spielteilnehmers abzubuchen bzw. entsprechend vom Spielteilnehmer zu fordern.

§ 12 Haftung/Beschwerdeverfahren

(1) ELBL haftet nicht für Schäden, die auf ihrer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vorvertraglichen oder vertraglichen Verpflichtungen eines Dienstleisters oder eines sonstigen Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder dem Abschluss des Spielvertrages beruhen. Diese Regelung gilt entsprechend für Schäden, die nach Zustandekommen des Spielvertrages durch Fehlfunktion von technischen Einrichtungen entstehen.

(2) Im Übrigen haftet ELBL nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ELBL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht haben und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. ELBL haftet in diesem Fall nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schäden.

(3) Die Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Spielteilnehmer, die von diesen Spielbedingungen abweichen, sind für ELBL nicht verbindlich.

(5) Für Reklamationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Dienstleister direkt oder kontaktieren Sie ELBL unter: Telefon 0044 2038597294, E-Mail info@elbl.info .

§ 13 Spielergänzung MillionenJoker

(1) Parallel zum KLN-Spiel führt ELBL die Spielergänzung „MillionenJoker” (im Folgenden „MillionenJoker-Spiel“) gemäß dem Gewinnplan in 6 Klassen durch: Bei erstmaliger KLN-Spiel-Teilnahme kann der Spielteilnehmer bestimmen, ob er sich mit diesem Los an der Spielergänzung MillionenJoker-Spiel beteiligen will. An diese Entscheidung bleibt er während der Dauer des KLN-Spiels gebunden. Die Beteiligung am MillionenJoker-Spiel wird auf dem Los vermerkt. Eine Beendigung der Spielergänzung ist nur zusammen mit der Beendigung der Beteiligung am KLN-Spiel möglich.

(2) Beim MillionenJoker-Spiel werden gemäß Gewinnplan 305 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 305.000.000 € verlost. Die feste Gewinnausschüttungsquote des MillionenJoker-Spiels beträgt bei einer Teilnahme am KLN-Spiel mit MillionenJoker-Spiel über alle 6 Klassen 42,54 %.

(3) ELBL zahlt dem Spielteilnehmer im Gewinnfall den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten hätte, hätte er mit der gleichen Losnummer und -teilung direkt an der Millionen-Joker-Basislotterie teilgenommen.

(4) Die Teilnahme am MillionenJoker-Spiel kostet je Klasse 28,00 € für ein ganzes Los, 14,00 € für ein halbes Los, 7,00 € für ein Viertellos, 3,50 € für ein Achtellos und 1,75 € für ein Sechzehntellos.

(5) Die Regelung des § 6 Abs. 7 gilt mit der Maßgabe, dass Losnummern mit MillionenJoker Vorrang haben vor Losnummern gleicher Losteilung ohne MillionenJoker, es sei denn, der Spielteilnehmer trifft eine andere Bestimmung.

(6) Bei der Spielergänzung MillionenJoker gibt es keine Anschlusslose. Insofern finden die Regelungen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 keine Anwendung.

(7) Im Übrigen gelten für das MillionenJoker-Spiel die sonstigen Bestimmungen der Spielbedingungen entsprechend.

§ 14 Spielgeheimnis

Die Namen der Spielteilnehmer und Gewinner werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.

§ 15 Sprachen

Wenn diese Spielbedingungen in mehreren Sprachen veröffentlicht werden, hat die englische Version dieser Spielbedingungen Vorrang vor allen widersprüchlichen Elementen in anderen Sprachen (https://klassenlotterie.com/en/kln/tcs/).

Teil 2: RentenJoker

§ 1 Organisation

(1) Parallel zum KLN-Spiel führt ELBL das Spiel “RentenJoker” (im Folgenden „RentenJoker-Spiel“) sowie die Spielvariante RentenJokerPLUS ( im Folgenden „RentenJokerPLUS-Spiel“) gemäß dem Gewinnplan durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde.

(2) Es werden 5.000.000 nicht teilbare Lose aufgelegt. Auf diese Lose fallen insgesamt 252 10-Jahres-Rentengewinne und 910.032 Geldgewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 69.240.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Runden 46,16%. Beim RentenJokerPLUS werden zusätzlich gemäß dem Amtlichen Spielplan 18 Gewinne einer 20-Jahres Rente gezogen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

Bei der Spielvariante RentenJokerPLUS ist die Spielteil- nahme auf natürliche Personen beschränkt. Private Spielgemeinschaften sind von einer Spielteilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Spieleinsatz

Der Lospreis beträgt je Los und Runde 5,00 € beim RentenJoker bzw. 10,00 € beim RentenJokerPLUS. Die RentenJoker-Spielteilnahme kann zu jeder Runde begonnen werden, ohne den Lospreis für die vorhergehenden Runden bezahlen zu müssen.

§ 4 Losbezahlung

(1) Der Lospreis ist gemäß Teil 1 § 6 Abs. 3 spätestens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor Beginn einer Runde zu bezahlen.

(2) Bei verspäteter Zahlung beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme abweichend von Teil 1 § 6 Abs. 3 spätestens an dem auf den Zahlungseingang folgenden über- nächsten Werktag (ohne Samstage), jedoch nicht später als am 15. des Monats. Ansonsten beginnt die gewinnbe- rechtigte Spielteilnahme bei Zahlung gemäß Abs. 1 ab dem 1. des nächstfolgenden Monats.

(3) Werden die Lospreise für das Hauptspiel und für das RentenJoker-Spiel nicht vollständig bezahlt, so ist der gezahlte Betrag zuerst auf die Lose des Hauptspiels und danach auf die Lose des RentenJokerPLUS-Spiels und danach auf die Lose des RentenJoker-Spiels zu verrechnen, es sei denn, der Spielteilnehmer trifft eine andere Bestimmung.

§ 5 Gewinnermittlung

(1) Wöchentliche Ziehungen werden an jedem Freitag, monatliche Ziehungen werden an jedem letzten Freitag des Monats durchgeführt; und durch 7-stellige Ziffern für den Geldgewinn von 1.000 € der EU Lotto Geldpreise gemäß Teil 2 § 5 Abs. 2.

(2) Bei den Geldpreisen handelt es sich um eine Zusatzverlosung durch EU Lotto. Die Gewinnermittlung der Geldpreise im RentenJoker-Spiel erfolgt mittels eines proprietären Zufallszahlengenerators, der von einem unabhängigen Testlabor zertifiziert wurde.

(3) ELBL zahlt dem Spielteilnehmer den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten hätte, hätte er mit der gleichen Losnummer direkt an der Renten-Joker-Basislotterie teilgenommen. Anstatt der drei lebenslangen Rentengewinne aus der Renten-Joker Basislotterie erhält ein Spielteilnehmer am RentenJokerPLUS-Spiel auf seine Losnummer von ELBL den gleichen monatlichen Rentenbetrag begrenzt auf 20 Jahre.

§ 6 Gewinnauszahlung

(1) 10-Jahres- und 20-Jahres-Rentengewinne werden von ELBL ausgezahlt und sind nicht vererbbar.

(2) ELBL kann dem Kunden die Möglichkeit einräumen, sich für die “Cash Option” zu entscheiden. In diesem Fall wird der Gewinn in einer Summe ausgezahlt, wobei diese Summe 65% des Betrages der im Falle einer Annuitäten-Auszahlung ausgezahlten Summe beträgt. Die Wahl der Auszahlungsart obliegt dem Kunden.

§ 7 Allgemeine Bestimmung

Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, gelten für das RentenJoker-Spiel die Regelungen des KLN-Spiels entsprechend.

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